Sebastian Kolbe
Information als Willenserklärung?
Veröffentlicht auf Englisch.
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Der Schutz tatsächlich oder vermeintlich unterlegener Vertragspartner durch Transparenz prägt heute nicht nur die AGB-Kontrolle, sondern weite Bereiche des Zivilrechts. Das gilt insbesondere für das BGB-Verbraucherschutzrecht, das Privaten bei bestimmten Geschäften Informationspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner auferlegt. Weil solche Pflichterklärungen damit stets im Kontext eines Rechtsgeschäfts stehen, stellt sich die Frage nach ihrem rechtsgeschäftlichen Gehalt.