Rechtswissenschaft

Dorothee Einsele

Inhaberaktien vs. Namensaktien: Publizität und Legitimation der Aktionäre

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 3, S. 121-130 (10)
Publiziert 06.02.2019

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In der rechtspolitischen Diskussion wurden und werdendie Vorzüge der Namensaktie gerühmt. Dass die Namensaktie gegenüber der Inhaberaktie wirklich entscheidende Vorteile in Sachen Transparenz der Beteiligungsstruktur von Aktiengesellschaften und Erleichterung der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung hat, muss nach näherer Untersuchung der gegenwärtigen Publizitätsanforderungen indes bezweifelt werden.
Personen

Dorothee Einsele Geboren 1956; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 1982 Promotion; 1992 Habilitation; Professorin für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Universität Kiel und Direktorin des Instituts für Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.