Sebastian Omlor
Intelligente Verträge im Data Act
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- 10.1628/jz-2025-0078
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Ab dem 12. September 2025 wird der EU Data Act (DA) zu ganz überwiegenden Teilen anwendbar sein. Damit wird auch erstmals die Legaldefinition eines Smart Contract - in der deutschen Sprachfassung: eines intelligenten Vertrags - im europäischen Recht zur Anwendung gelangen. Der Beitrag beleuchtet den Tatbestand des intelligenten Vertrags, den Anwendungsbereich der zugehörigen Interoperabilitätsanforderungen aus Art. 36 DA und die Auswirkungen dieser datenwirtschaftsrechtlichen Neuschöpfungen auf das Privatrecht.