Stefanie Schmahl
Internationale Klimaklagen aufgrund von Menschenrechtsverträgen: sinnvoll oder vergeblich?
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Am 21. und 22. 9. 2021 hat der UN-Kinderrechtsausschuss über die Klimabeschwerden einer Gruppe von 16 Jugendlichen gegen fünf Staaten entschieden. Zu den beklagten Staaten gehört auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Entscheidungen des Ausschusses behandeln eine Reihe von menschenrechtlichen sowie allgemeinen völkerrechtlichen Problemen, die im Rahmen von internationalen Klimaklagen aufgrund von Menschenrechtsverträgen als typisch gelten können. Diese Aspekte stehen ebenso wie die Frage, ob menschenrechtsbasierte Klimaklagen vor internationalen Spruchkörpern ein sinnvolles Instrument sind, um die hybriden Verpflichtungen nach dem Pariser Klimaübereinkommen durchzusetzen, im Mittelpunkt des Beitrags.