Christoph Dannecker
Internet-Pranger auf Verdacht: Zur Bedeutung der Unschuldsvermutung für die Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße nach § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB
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Die verdachtsbasierte Information der Öffentlichkeit über straf- und bußgeldbewehrte Verwaltungsrechtsverstöße in Unternehmen berührt das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Sie dient dem Verbraucherschutz durch Transparenz und fördert zugleich - strafrechtlichen Sanktionen vergleichbar - die Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Normen durch Abschreckung. Gelten hierfür die Gewährleistungen des Grundgesetzes, die staatlichen Strafen Grenzen setzen? Der Beitrag befasst sich mit den Maßgaben der Unschuldsvermutung für solche Konstellationen.
Thomas Schröder : Zum Begriff der Gesetzesumgehung im materiellen Strafrecht und seiner Bedeutung für die praktische Anwendung des Rechts
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