Cover von: Interpretenrecht (§§ 73 ff. UrhG) und Teileschutz
Simon Apel

Interpretenrecht (§§ 73 ff. UrhG) und Teileschutz

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 10 (2018) / Heft 2, S. 162-201 (40)
Publiziert 16.07.2018
DOI 10.1628/zge-2018-0014
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  • 10.1628/zge-2018-0014
Beschreibung
Die langwierige Auseinandersetzung zwischen Kraftwerk und Moses Pelham et al. wegen der nicht autorisierten Benutzung einer zweisekündigen Tonsequenz aus dem Kraftwerk-Stück »Metall auf Metall« ist derzeit vor dem EuGH. Der Fall ist allerdings gegenwärtig auf die Frage konzentriert, ob die nicht autorisierte Nutzung eines kleinen Teils einer Tonaufnahme in einem neuen Stück das Tonträgerherstellerrecht (§ 85 UrhG) an dem Tonträger verletzt, von dem dieser Teil entnommen wird. Da Kraftwerk ihre Klage in »Metall auf Metall« aber hilfsweise unter anderem auf ihr Interpretenrecht (§§ 73 ff. UrhG) gestützt haben, ist nicht ausgeschlossen, dass die kommende Entscheidung des EuGH dazu führt, dass der BGH den auf das Tonträgerherstellerrecht gestützen Klageantrag von Kraftwerk ablehnen wird. In diesem Fall wäre über den auf das Interpretenrecht gestützten Hilfsantrag von Kraftwerk zu entscheiden. Möglicherweise müsste der Fall dann sogar zurück in den Instanzenzug. Vor dem Hintergrund dieses (derzeit freilich noch hypothetischen) Szenarios wird in diesem Beitrag das rechtliche Problem des Teileschutzes im Interpretenrecht beleuchtet. Es wird gezeigt, dass dieses Recht - insbesondere auch wegen der Interpretenpersönlichkeitsrechte - möglicherweise gegenüber dem rein ökonomisch gerechtfertigten Tonträgerherstellerrecht das effektivere Instrument zum Schutz vor unautorisiertem Sound Sampling ist.