Johannes Meier
Investition in Krypto-Währungen (Bitcoin/ Ether) im Spannungsfeld zwischen Auftrag, GoA und Gefälligkeit
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 14,
S. 669-673
(5)
Publiziert 14.07.2023
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Das OLG Frankfurt a. M. hatte über einen Anspruch auf Schadensersatz zu entscheiden, nachdem der der Beklagte – als »Freundschaftsdienst« – für den Kläger eine hohe Geldsumme in Kryptowährungen investiert und sich eine konkrete Transaktion als ungünstig erwiesen hatte. Johannes Meier stimmt dem OLG, das die Klage abgewiesen hat, nur im Ergebnis zu und erörtert unter anderem das Verhältnis von Gefälligkeitsverhältnissen und Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677ff. BGB).