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Cover von: Investition in Krypto-Währungen (Bitcoin/ Ether) im Spannungsfeld zwischen Auftrag, GoA und Gefälligkeit
Johannes Meier

Investition in Krypto-Währungen (Bitcoin/ Ether) im Spannungsfeld zwischen Auftrag, GoA und Gefälligkeit

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 14, S. 669-673 (5)
Publiziert 14.07.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0211
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  • 10.1628/jz-2023-0211
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Beschreibung
Das OLG Frankfurt a. M. hatte über einen Anspruch auf Schadensersatz zu entscheiden, nachdem der der Beklagte – als »Freundschaftsdienst« – für den Kläger eine hohe Geldsumme in Kryptowährungen investiert und sich eine konkrete Transaktion als ungünstig erwiesen hatte. Johannes Meier stimmt dem OLG, das die Klage abgewiesen hat, nur im Ergebnis zu und erörtert unter anderem das Verhältnis von Gefälligkeitsverhältnissen und Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677ff. BGB).