Hans Friedhelm Gaul
Irrungen und Wirrungen zur Geschichte und zum heutigen Stand der Rechtskraftlehre
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- 10.1628/jz-2018-0302
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Der Beitrag legt aufgrund der Entwicklung der Rechtskraftlehre seit Mitte des 19. Jahrhunderts und der Kodifikationsgeschichte bis zum ZPO-Reformgesetz 2001 dar, dass das geltende deutsche Zivilprozessrecht über ein ausgereiftes Rechtskraftkonzept verfügt mit voller Wirkungsdimension, die sowohl das prozessuale Wiederholungsverbot (»ne bis in idem«)alsauch das Widerspruchsverbot in Fällen der Präjudizialität umfasst. Diese Erkenntnisse hatte bereits die hochentwickelte gemeinrechtliche Prozessrechtslehre von der »doppelten Funktion der res iudicata« gewonnen. Damit tritt der Beitrag den jüngst aufgestellten Thesen entgegen, die Kodifikation der Rechtskraft sei bereits mit der CPO-Novelle 1896/97"gescheitert« und bedürfe der Neuordnung nach US-amerikanischem Vorbild.