Sebastian Golla
IT-Sicherheit und Strafrecht - Neukalibrierung eines belasteten Verhältnisses
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- 10.1628/jz-2021-0327
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Strafrechtliche Regelungen sind dem Schutz der IT-Sicherheit nicht immer dienlich, sondern können ihm sogar abträglich sein. Dies gilt etwa, wenn das Strafrecht die Tätigkeiten von IT-Sicherheitsforschern einschränkt. Insgesamt erscheint das IT-Strafrecht aufgrund seines weiten Anwendungsbereichs, seiner problematischen Nebenwirkungen und seiner geringen Durchsetzungschancen reformbedürftig. Es ist angezeigt, seine Konturen zu schärfen und den Blick verstärkt auf konkrete Gefährdungen zu richten.