Louis Pahlow
Josef Kohler und der Begriff des Immaterialgüterrechts
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- 10.1628/186723714X14277207345883
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The word »Immaterialgüterrecht« was established in the late 19th century by Josef Kohler as the generic term for rights such as patents, designs and copyrights. It can also be used as an alternative notion for Intellectual Property Law. The article analyses the history of the German legal term »Immaterialgüterrecht« and gives an answer to the question why this term replaced »geistiges Eigentum« (intellectual property) in the German legal system at the end of the 19th century and during the 20th century. Der Beitrag untersucht Inhalt und Funktion der Lehre von den sog. Immaterialgüterrechten, die von Josef Kohler im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in bewusstem Gegensatz zur Idee des geistigen Eigentums entwickelt wurde. Dazu wird Kohlers Kritik am Begriff des geistigen Eigentums analysiert und mit den Charakteristika der Theorie der Immaterialgüterrechte ins Verhältnis gesetzt. Letzteren wies Kohler zwar Verkehrsfähigkeit zu, beschränkte die Immaterialgüterrechte aber auf die übertragbaren Bestandteile des Patent- und Urheberrechts und grenzte sie insoweit von den Persönlichkeitsrechten ab.