Wolfram Höfling
(K)ein Grundrecht auf einen komplikations- und schmerzlosen Tod?
Rubrik: Anmerkung: Verwaltungsrecht. Betäubungsmittelrecht
Jahrgang 80 (2025) /
Heft 7,
S. 312-317
(6)
Publiziert 31.03.2025
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Im Rahmen der andauernden Sterbehilfediskussion hatte sich der 3. Senat des BVerwG im Jahr 2023 in zwei parallelen Fällen mit der Frage zu befassen, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem Suizidwilligen die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) erteilen muss bzw. darf. Wolfram Höfling arbeitet die Entscheidung(en) des BVerwG unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom Februar 2020 dezidiert und differenziert auf und beleuchtet die »problematische Dynamik«, die sich in der Diskussion um Sterbehilfe entwickelt habe.