Oliver Mörsdorf, Alina-Jasmin Momtazi
Kein Schadensersatz ohne Schaden – Erste Orientierungspunkte des EuGH zum Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverstößen
Rubrik: Anmerkung: Europarecht. Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 12,
S. 564-567
(4)
Publiziert 09.06.2023
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Die Entscheidung des EuGH zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden gemäß Art. 82 DSGVO war mit Spannung erwartet worden. Der Gerichtshof sieht zwar auch eine präventive Funktion der Haftung, allein die Tatsache eines Verstoßes gegen die DSGVO genüge aber noch nicht, um einen Anspruch zu begründen. Eine Erheblichkeitsschwelle für Ansprüche auf Ersatz immaterieller Schäden sei aber abzulehnen. Oliver Mörsdorf und Alina-Jasmin Momtazi stimmen den Ausführungen des EuGH im Wesentlichen zu. Mehr Klarheit würden in naher Zukunft zu erwartende weitere Entscheidungen bringen, etwa zu der Frage, ob schon der Verlust der Kontrolle über Daten per se einen immateriellen Schaden begründet.