Rechtswissenschaft

Alexander Morell

Keine Kooperation ohne Konflikt

Verstößt ein Inkassodienstleister durch das Angebot einer Prozessversicherung gegen § 4 RDG?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 17, S. 809-814 (6)
Publiziert 04.09.2019

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In einem noch jungen Geschäftsmodell kombinieren Inkassodienstleister die Forderungseinziehung per Inkassozession, ein Erfolgshonorar und eine Kostenübernahme für die außergerichtliche und die gerichtliche Forderungseinziehung. Dieses meist online betriebene Geschäftsmodell betrifft etwa Ansprüche wegen der »Mietpreisbremse«, aus Hartz IV und auch aus der »Dieselaffäre«. Jüngst wird argumentiert, es verstoße durch die Kombination von Inkassodienstleistung und Kostenübernahme gegen das Verbot des Angebots von Rechtsdienstleistungen trotz Interessenkonflikts (§ 4 RDG), so dass die Inkassozessionen gemäß § 134 BGB nichtig und etwaige Klagen ohne Aktivlegitimation erhoben wären. Diese Rechtsauffassung hält einer ökonomisch informierten vergleichenden Betrachtung nicht stand.
Personen

Alexander Morell Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn und der Politikwissenschaften an Sciences Po Paris; 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Promotion zum Dr. iur.; Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2015 Promotion zum Dr. rer. pol.; Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsökonomik an der Universität Frankfurt/Main.
https://orcid.org/0000-0001-7227-8018