Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
Keine Macht dem Handeltreiben – zu den dogmatischen Unzulänglichkeiten des Betäubungsmittelstrafrechts Anknüpfungspunkte für eine überfällige Reform
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Die Reform des Betäubungsmittelstrafrechts ist mit der erneut aufgeflammten Diskussion rund um die Legalisierung des Erwerbs weicher Drogen wieder aktuell. Bei den Reformüberlegungen sollte indes der Handel mit Drogen nicht aus dem Blick geraten. Die Auflösung der dogmatischen Friktionen und der uneinheitlichen Praxis im Bereich des »unerlaubten Handeltreibens« ist Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliche(re)s Betäubungsmittelstrafrecht. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber einige überflüssige Sanktionsnormen streichen, wobei auch die Qualifikationstatbestände in den Blick zu nehmen sind.