Rechtswissenschaft

Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu

Keine Macht dem Handeltreiben – zu den dogmatischen Unzulänglichkeiten des Betäubungsmittelstrafrechts Anknüpfungspunkte für eine überfällige Reform

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 70 () / Heft 20, S. 981-989 (9)

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Die Reform des Betäubungsmittelstrafrechts ist mit der erneut aufgeflammten Diskussion rund um die Legalisierung des Erwerbs weicher Drogen wieder aktuell. Bei den Reformüberlegungen sollte indes der Handel mit Drogen nicht aus dem Blick geraten. Die Auflösung der dogmatischen Friktionen und der uneinheitlichen Praxis im Bereich des »unerlaubten Handeltreibens« ist Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliche(re)s Betäubungsmittelstrafrecht. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber einige überflüssige Sanktionsnormen streichen, wobei auch die Qualifikationstatbestände in den Blick zu nehmen sind.
Personen

Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Rechtsreferendariat (OLG-Bezirk Nürnberg); 2013 Promotion; 2014 Zweite Juristische Staatsprüfung; Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität des Saarlandes.