Matthias Wachter
Keine Wartepflicht (§ 29 StPO) bei Selbstanzeige des Richters?
Rubrik: Anmerkung: Strafprozessrecht
Jahrgang 79 (2024) /
Heft 4,
S. 154-156
(3)
Publiziert 13.02.2024
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Der BGH hat sich in der Entscheidung mit zwei umstrittenen Fragen aus dem Bereich der Ablehnung und Selbstanzeige eines Richters auseinandergesetzt. Er geht dabei von einem grund- legenden Unterschied zwischen den beiden Instituten aus und bezweifelt die Anwendbarkeit der für eine Richterablehnung vorgesehene Wartepflicht nach § 29 Abs. 1 StPO auf Selbst- anzeigen. Matthias Wachter kritisiert diese Differenzierung und plädiert dafür, nicht die Herkunft des Ablehnungsbegehrens für maßgeblich zu erachten, sondern die Stichhaltigkeit der hierfür vorgebrachten Gründe. Dies würde insbesondere zu einer praxis- gerechteren Handhabung des Verfahrens nach § 29 Abs. 1 und 2 StPO führen.