Hendrik Munsonius
Kirchenrecht in der Kirchenreform
Rubrik: Berichte und kleine Beiträge
Jahrgang 66 (2021) /
Heft 1,
S. 60-69
(10)
Publiziert 13.04.2021
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- 10.1628/zevkr-2021-0005
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Das Schlagwort von der ecclesia semper reformanda ist in aller Munde und »Reform« in der evangelischen Kirche mittlerweile geradezu ein Dauerzustand. Der empfundene Verlust von Ressourcen und Relevanz gibt immer wieder Anlass, die kirchliche Organisation und Praxis auf den Prüfstand zu stellen und nach Verbesserung zu trachten. Doch welche Rolle spielt dabei das Kirchenrecht? Dies erweist sich als eine ausgesprochen komplexe Fragestellung, so dass ich zunächst allgemein auf das Verhältnis von Reform und Recht eingehen will, ehe ich auf die kirchenspezifische Steigerung der Komplexität zu sprechen komme. Doch zuerst will ich versuchen aufzuzeigen, worauf alle Reformbestrebungen letztlich zurückzuführen sind.