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Cover von: Kirchenzugehörigkeit ohne Kirchenmitgliedschaft?
Jörg Ennuschat

Kirchenzugehörigkeit ohne Kirchenmitgliedschaft?

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 55 (2010) / Heft 3, S. 275-289 (15)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/004426910792082051
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/004426910792082051
Beschreibung
Als Antwort auf die Frage des Zukunftskongresses, wie gestaffelte Formen der Mitgliedschaft zu denken sind, wird man mehrere Modelle nennen können. Wenn deren Realisierung erwogen werden sollte, wird man – neben den Auswirkungen auf das staatliche Recht, soweit es an die Kirchenmitgliedschaft anknüpft (z.B. Kirchensteuer, Meldewesen, konfessionelle Staatsämter) – insbesondere zwei Personengruppen im Blick behalten müssen: einmal diejenigen, die außerhalb stehen und dennoch offen für kirchliche Angebote sind, zum anderen jene, die noch zur Kirche gehören, aber einen Austritt erwägen. Eine gestufte Kirchenzugehörigkeit kann sich auf beide Gruppen auswirken.Welche Stufungen künftig zu erwägen sind, richtet sich nach dem jeweils zu erwartenden Beitrag zur guten Ordnung in der Kirche und damit nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit. Eine deutlichere rechtliche Konturierung des Katechumenats könnte sich als hilfreich erweisen, um den Blick der Gemeinde für diejenigen zu schärfen, die über eine Taufe nachdenken. Hingegen ist die Zweckmäßigkeit eines eigenständigen Rechtsstatus für Ungetaufte oder Ausgetretene ohne die eindeutige Perspektive baldiger Vollmitgliedschaft mindestens zweifelhaft. Es bestünde die Gefahr, dass ein derartiger Status nicht nur für manche Menschen außerhalb der Kirche attraktiv ist, sondern auch für viele, die noch vollwertige Kirchenmitglieder sind.Ob das Wachsen gegen den Trend gelingt, richtet sich ohnehin in erster Linie danach, so betont das Impulspapier »Kirche der Freiheit« zu Recht, ob die Kirche ihre Mitglieder und die Menschen außerhalb durch die Qualität ihrer Kernangebote überzeugt.