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Cover von: Können extremistische Parteien in der Regierung die Nachrichtendienste für ihre Zwecke benutzen?
Franziska Schneider

Können extremistische Parteien in der Regierung die Nachrichtendienste für ihre Zwecke benutzen?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 78 (2023) / Heft 22, S. 1011-1016 (6)
Publiziert 10.11.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0333
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  • 10.1628/jz-2023-0333
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Beschreibung
Dass eine Partei, die Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, Regierungsverantwortung übernimmt, muss als Worst-case-Szenario der Nachrichtendienste gelten. Als Teil der Regierung hat die Partei die politische Macht erlangt, um ihre extremistischen Ziele tatsächlich umzusetzen. Es hat sich dann eben jene Gefahr verwirklicht, zu deren Verhinderung die nachrichtendienstliche Aufklärung eigentlich beitragen soll. Der Beitrag analysiert, ob und inwieweit Nachrichtendienste unter den geltenden rechtlichen Voraussetzungen für politische Zwecke instrumentalisiert werden könnten. Den Schwerpunkt der Betrachtung bilden dabei die Verfassungsschutzbehörden.