Viktoria Kraetzig
Kommunikationsregulierung durch Urheberrecht
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Das Urheberrecht gibt ein exklusives Recht auf Kommunikation. Die systemische Kollisionslage mit widerstreitenden Kommunikationsgrundrechten muss dogmatisch verarbeitet werden – in Extremsituationen ebenso wie im neuen digitalen Alltag. Wird das Urheberrecht als »Zensurrecht« missbraucht, muss sich das Fach einer Grundrechtsabwägung jenseits der Schranken stellen. Die Widerrechtlichkeit muss als positiv-rechtliches Notventil für die Wertentscheidungen des höherrangigen Rechts geöffnet werden. Wegen der Inflation urheberrechtlicher Schutzobjekte im digitalen Raum muss der eigene Schutzgegenstand überdacht werden: Die Werkschwelle darf nicht immer weiter abgesenkt werden und digitale Alltagsspuren sollten leistungsschutzrechtlich nicht geschützt sein.