Philipp Haaf, Christian Bischoff
Kooperationen der verfassten Kirche aus Sicht des Steuerrechts – Möglichkeiten, Gefahren und Chancen
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Wirtschaftlichkeitserwägungen nehmen stetig zu. Auch Körperschaften der verfassten Kirche arbeiten deshalb vermehrt zusammen und unterstützen sich bei der Erfüllung ihrer vielfältigen religiösen Aufgaben und Handlungsfelder. Indem sie z. B. Nachbarschaftshilfen, Gemeindezentren, Bahnhofsmissionen oder Frauenhäuser etablieren, stärken sie sich gegenseitig. Dabei sind sie hinsichtlich der Form ihrer Zusammenarbeit weitestgehend ungebunden: Kooperationen können in verschiedener Gestalt – auf öffentlich- rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage – sowie in unterschiedlicher gesellschaftsrechtlicher Struktur oder lediglich auf schuldrechtlicher Grundlage erfolgen. Hierbei sind jedoch insbesondere die jeweils unterschiedlichen steuerlichen Risiken und Chancen zu beachten. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Kooperationsformen der verfassten Kirche aus Sicht des Steuerrechts.