Benjamin Rusteberg
Kopftuchverbote als Mittel zur Abwehr nicht existenter Gefahren
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- 10.1628/002268815X14332527382675
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Mit seiner Entscheidung zu einem Kopftuchverbot für Lehrerinnen (JZ 2015, 666, in diesem Heft) hat der Erste Senat des BVerfG die seit dem Urteil des Zweiten Senats aus dem Jahr 2003 weitestgehend konsentierte Rechtslage erheblichen Korrekturen unterworfen. Darüber hinaus hat er die Verfassungswidrigkeit sogenannter Privilegierungsklauseln festgestellt. Der folgende Beitrag zeigt, dass der Beschluss verfassungsprozessual nicht zu beanstanden ist und in der Sache einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Der Senat hätte aber bei konsequenter Anwendung der von ihm aufgestellten Grundsätze zu der vollständigen Ablehnung eines Kopftuchverbots gelangen müssen.