Cover von: Krankenhausvorbehalt bei psychopharmakologischer Zwangsbehandlung
Klaus Ferdinand Gärditz

Krankenhausvorbehalt bei psychopharmakologischer Zwangsbehandlung

Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Medizinrecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 1, S. 47-52 (6)
Publiziert 09.01.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0011
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Beschreibung
Der Erste Senat des BVerfG hat den Krankenhausvorbehalt für eine Zwangsmedikation (§ 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB a.F. beziehungsweise seine wortlautgleiche Neufassung § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB) für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Das Gericht erachtet die Regelung für unangemessen, soweit die zwangsweise Verbringung in ein Krankenhaus für Betroffene eine erhebliche Gesundheitsgefahr hervorruft, die sich anderweitig vermeiden ließe. Klaus Ferdinand Gärditz stimmt dem Urteil durchweg zu. Die Senatsmehrheit hat sich überzeugend Dammbruchargumenten verweigert, soweit diese am Ende einem freiheitsschonenderen Maßnahmendesign in vulnerablen Extremlagen entgegenstehen.