Anton S. Zimmermann
Kriegskollisionsrecht
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Der russische Angriffskrieg in der Ukraine bricht mit einem völkerrechtlichen Grundkonsens: der Herrschaft der Staaten über ihr Territorium. Ein Baustein dieser territorialen Souveränität ist die Freiheit zur Privatrechtssetzung, die im Fall einer Gebietseroberung nunmehr der erobernde Staat völkerrechtswidrig für sich in Anspruch nimmt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das Kollisionsrecht mit einem solchen faktischen Herrschaftswechsel umgeht. Dabei zeigt sich, dass das Kollisionsrecht bislang ungenutztes Flexibilitätspotenzial aufweist, das in seinen Teilbereichen einen adäquaten Umgang mit Gebietsbesetzungen und Annexionen gewährleistet.