Christoph Möllers
Krise der demokratischen Repräsentation vor Gericht: zu den Parité-Urteilen der Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg
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- 10.1628/jz-2021-0113
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Die magere Repräsentation von Frauen in den Parlamenten des Bundes und der Länder erschien so lange politisch erträglich, wie der Frauenanteil zumindest langsam zunahm. Dieser Trend war mit der Bundestagswahl 2017 gebrochen. Die Landtage von Brandenburg und Thüringen entschlossen sich auch dadurch veranlasst, eine geschlechterparitätische Listenbesetzung in ihr Landeswahlrecht einzuführen. Die Landesverfassungsgerichte beider Länder hoben diese Regelungen nunmehr als Verstoß gegen verschiedene wahl- und parteienrechtliche Gleichheits- und Freiheitsmaßstäbe auf. Während das Thüringer Gericht (JZ 2021, 352, in diesem Heft) den Fall in einem traditionellen juristischen Rahmen entscheidet, belastet sich das Brandenburger Gericht (JZ 2021, 361, in diesem Heft) mit grundsätzlichen Erwägungen, die es letztlich überfordern. Kein gutes Bild bietet auch die wissenschaftliche Diskussion, soweit juristische Argumente von begrifflich unverarbeiteten Schlagworten überdeckt werden.