Cover von: Kryptowerte als Sachen
Tim Florstedt

Kryptowerte als Sachen

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 224 (2024) / Heft 4, S. 477-519 (43)
Publiziert 17.12.2024
DOI 10.1628/acp-2024-0020
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  • 10.1628/acp-2024-0020
Beschreibung
Das imposante Vorwärtskommen blockchainbasierter Kryptowährungen und -werte, das seit der Einführung des Bitcoin im Jahr 2009 zu beobachten ist, führt derzeit in verschiedenen Rechtskreisen der Welt zu der Frage, ob man die Benutzung der digital assets nicht nur regulatorisch zu beschränken, sondern diese als neue legitime Objekte der privatrechtlichen Vermögensordnung zu akzeptieren und wie Waren, Geld oder Forderungen auch zu regeln habe. Zunächst müssen an dieser Stelle die schon vollendeten Reformen fremder Rechte für derartige Zusätze der jeweiligen Sachen- oder Vermögensrechte in den Blick gerückt werden: Mit einem Mustergesetz für die Sachenrechte der US-amerikanischen Staaten übernimmt Art. 12 UCC eine Führung, der durch die anhaltenden Arbeiten von Unidroit zu Digital Assets and Private Law nochmals weiterer Nachdruck verliehen wird.