Nikolaus Marsch
Kunst unter Druck – Zu Zweck und Reichweite des grundrechtlichen Schutzes von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, insbesondere in der Drittwirkungsdimension
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In der polarisierten Gesellschaft bleibt zunehmend auch die Kunst von Forderungen und Angriffen einzelner Gruppen nicht verschont. Sieht man den Zweck der Kunstfreiheit darin, einen eigenen Gesetzlichkeiten unterworfenen Kommunikationsraum als Funktionsbedingung einer pluralistischen Demokratie zu schützen, dann lässt sich dem Grundrecht ein sehr spezifischer Schutz auch vor gesellschaftlichem Druck entnehmen.