Andreas Ruch
Kurzbeitrag: Gruppenzugehörigkeit als Prognosekriterium – gefahrenabwehrrechtliche Grenzen der polizeilichen Anregung zivilrechtlicher Stadionverbote
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Fußballvereine sind in der Regel nur auf Grund der polizeilichen Übermittlung von Personendaten in der Lage, zivilrechtlich begründete Stadionverbote gegenüber mutmaßlichen Störern zu verhängen. Der Beitrag problematisiert das hierbei entstehende Spannungsverhältnis zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Fußballfans und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer effektiven Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen.