LG Frankfurt am Main, Urteil v. 16. 11. 2017 – 2–24 O 37/17. (Leitsatz d. Redaktion.)
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 3,
S. 153-156
(4)
Publiziert 05.07.2018
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- 10.1628/002268818X15156693347663
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Das LG Frankfurt weist die Klage eines israelischen Staatsange-hörigen ab, dessen Flugbuchung durch die beklagte Fluggesellschaft storniert worden ist, da ihr ein kuwaitisches Gesetz den Vertragsschluss mit israelischen Staatsangehörigen verbiete. Oliver Mörsdorf (JZ 2018, 156) erörtert die Frage der Heranziehung ausländischer Eingriffsnormen neben dem zur Anwendung berufenen nationalen Recht bei Fällen mit Auslandsbezug und kritisiert die Entscheidung, die – unter anderem – Art. 9 Rom I-VO unerwähnt gelassen, das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung verkannt und zudem bei der Annahme rechtlicher Unmöglichkeit nicht berücksichtigt habe, dass das beklagte Unternehmen zu 100% dem kuwaitischen Staat gehört.