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Cover von: LG Osnabrück, Beschluss v. 26. 10. 2021 – 3 Qs 38/21.

LG Osnabrück, Beschluss v. 26. 10. 2021 – 3 Qs 38/21.

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 77 (2022) / Heft 6, S. 311-313 (3)
Publiziert 14.03.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0102
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  • 10.1628/jz-2022-0102
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Beschreibung
Das LG Osnabrück verneint die Strafbarkeit der Vorlage eines (vom Vorlegenden) gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zwecks Erlangung eines digitalen Corona-Impfzertifikats nach der zur Zeit seiner Entscheidung geltenden Rechtslage. Nina Schrott (JZ 2022, 313) stimmt im Ergebnis zu, macht aber Unschärfen in der Begründung aus und weist auf die zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen hin, die nur hinsichtlich der §§ 277 ff. StGB als überzeugend anzusehen seien.