Gert Brüggemeier
Luxemburg locuta, causa finita? – Eine Nachbetrachtung der juristischen Behandlung der sogenannten PIP-Affäre in Deutschland
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2010 ist der Skandal um den französischen Hersteller von Brustimplantaten aus billigem Industriesilikon aufgedeckt worden. Betroffen waren unzählige Frauen aus Europa und Südamerika, allein in Deutschland etwa 5000. Die Frauen bekamen die Empfehlung, sich die gesundheitsgefährdenden Implantate entfernen zu lassen. Der repräsentative Schadensersatzprozess einer der betroffenen Frauen gegen das Zertifizierungsinstitut des Herstellers, TÜV Rheinland, ist in Deutschland in drei Instanzen erfolglos geblieben. Der BGH (JZ 2018, 210, in diesem Heft) stützte sich für sein ablehnendes Votum in wenig überzeugender Weise auf eine vom ihm eingeholte Vorabentscheidung des EuGH. Der Beitrag zieht eine überaus kritische Bilanz der juristischen Behandlung dieses Medizinproduktskandals in Deutschland.