Andreas Piekenbrock
Mahnverfahren, Rechtskraft und Unionsverbraucherrecht
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- 10.1628/jz-2018-0237
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Der Beitrag analysiert die jüngere Rechtsprechung des EuGH zum Effektivitätsprinzip bei der Ausgestaltung des nationalen Mahnverfahrensrechts mit Blick auf das Verbraucherschutzrecht und insbesondere das AGB-Recht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Mahnverfahren den (zweifelhaften) Anforderungen des EuGH gegenwärtig nicht genügt und analysiert die möglichen Handlungsoptionen. Im Ergebnis plädiert der Beitrag dafür, dem Vollstreckungsbescheid im automatisierten Mahnverfahren die materielle Rechtskraft zu nehmen und ihn der vollstreckbaren Urkunde gleichzustellen.