Rechtswissenschaft

Richard Rachlitz, Luca Kochendörfer, Johannes Gansmeier

Mangelbegriff und Beschaffenheitsvereinbarung

Zur Neufassung der §§ 327e, 434, 475b und 327h, 476 Abs. 1 Satz 2 BGB

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 14, S. 705-714 (10)
Publiziert 14.07.2022

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Die jüngste Reform des Gewährleistungsrechts ist als Paradigmenwechsel hin zu einem objektiven Mangelbegriff beschrieben worden. Mit dieser Beschreibung verbunden sind grundlegende Fragen nach dem verbliebenen Raum für privatautonome Gestaltung. Die Reform gibt insofern Anlass, die grundsätzliche Fortgeltung des subjektiven Mangelbegriffs zu akzentuieren, die Kategorie der Beschaffenheitsvereinbarung zu konturieren und den Tatbestand der §§ 327h, 476 Abs. 1 Satz 2 BGB entlang des dominant verfolgten Transparenzzwecks zu konkretisieren.
Personen

Richard Rachlitz Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg; Postgraduierten-Studium an der Universität Stellenbosch, Südafrika; Notarassessor in Prien am Chiemsee und bei der Bundesnotarkammer in Berlin (zunächst Referent, später Geschäftsführer der Bundesnotarkammer); Notar in Roding; Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Geschäftsführer des Examinatoriums Zivilrecht an der LMU München; 2021 Promotion.

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Johannes Gansmeier Keine aktuellen Daten verfügbar.