Rechtswissenschaft
Dan Wielsch
Medienregulierung durch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
Jahrgang 75 (2020) / Heft 3,
S. 105-114 (10)
Publiziert 03.02.2020
Das von einem bestimmten Eigentumsbegriff aus abstrahierte räumlich-gegenständliche Modell subjektiver Rechte vermag die Funktion von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten nicht zu erfassen. Das alternativ vorgeschlagene relationale Rechtsmodell begreift sie nicht als Herrschaftsrechte, sondern als Partizipationsrechte an sozialer und medialer Regelbildung und damit auch als politische Gestaltungsrechte. Persönlichkeit wird nicht als vorgegebenes Gut geschützt, sondern durch die Rechtsverfassung semantischer und syntaktischer Prozesse.