Malte Kramme
Mehr als ein Qualifikationsproblem: Zum Verhältnis von Verbrauchervertrags- und Geschäftsfähigkeitsstatut
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Die EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts klammern die Geschäftsfähigkeit weitgehend aus. Das auf Fragen der Geschäftsfähigkeit anwendbare Recht bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Kollisionsrecht. Damit stellt sich die Frage, welche Reichweite das Geschäftsfähigkeitsstatut hat und wie es von benachbarten Statuten abzugrenzen ist. Vor allem die Abgrenzung zum Vertragsstatut wirft in Fällen mit Verbraucherbeteiligung Schwierigkeiten auf. Sowohl im Verbraucherrecht wie auch im Recht der Geschäftsfähigkeit steht der Schwächerenschutz im Mittelpunkt. Die Abgrenzung des Geschäftsfähigkeitsstatuts von benachbarten Statuten ist damit mehr als ein bloßes Qualifikationsproblem: Es geht darum, das durch die Teilrechtsordnungen angestrebte Schutzniveau in grenzüberschreitenden Fällen nicht zu unterlaufen. Mit dem Beitrag wird ein Vorschlag zur unionsautonomen Bestimmung des Geschäftsfähigkeitsstatuts unterbreitet, der diesem Schutzgedanken Rechnung trägt.