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Cover von: Mehraufwendungen des Gläubigers für Deckungsgeschäfte vor Fälligkeit der Leistung als erstattungsfähiger Verzögerungsschaden?
Patrick Ostendorf

Mehraufwendungen des Gläubigers für Deckungsgeschäfte vor Fälligkeit der Leistung als erstattungsfähiger Verzögerungsschaden?

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 19, S. 881-884 (4)
Publiziert 29.09.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0251
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  • 10.1628/jz-2023-0251
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Beschreibung
Die Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH dreht sich um die Frage der Ersatzfähigkeit von bereits vor Fälligkeit der Leistung angefallenen (Mehr-)Kosten für ein Deckungsgeschäft, wenn der Schuldner bereits erklärt hatte, dass er nicht rechtzeitig würde leisten können. Patrick Ostendorf stimmt im Ergebnis – Anspruch der Klägerin auf Ersatz der aufgewendeten Kosten – zu, weist aber auf dogmatische Folgeprobleme der Qualifizierung als Verzögerungsschaden und des Rückgriffs auf § 254 Abs. 2 BGB hin.