Patrick Ostendorf
Mehraufwendungen des Gläubigers für Deckungsgeschäfte vor Fälligkeit der Leistung als erstattungsfähiger Verzögerungsschaden?
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 19,
S. 881-884
(4)
Publiziert 29.09.2023
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Die Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH dreht sich um die Frage der Ersatzfähigkeit von bereits vor Fälligkeit der Leistung angefallenen (Mehr-)Kosten für ein Deckungsgeschäft, wenn der Schuldner bereits erklärt hatte, dass er nicht rechtzeitig würde leisten können. Patrick Ostendorf stimmt im Ergebnis – Anspruch der Klägerin auf Ersatz der aufgewendeten Kosten – zu, weist aber auf dogmatische Folgeprobleme der Qualifizierung als Verzögerungsschaden und des Rückgriffs auf § 254 Abs. 2 BGB hin.