Rechtswissenschaft

Armin Steinbach

Meinungsfreiheit im postfaktischen Umfeld

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 13, S. 653-661 (9)

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Postfaktizität, »fake news« und »alternative Fakten« sind zu Chiffren für einen Wandel der Kommunikation geworden. Das Lügen oder Leugnen von Tatsachen, kränkende Hassbotschaften, unwahre und diffamierende Tatsachenbehauptungen sind Erscheinungsformen dieses Wandels. Der Beitrag diskutiert, welche Anleitungen die Meinungsfreiheit bereithält, um damit umzugehen. Gibt es einen an der Wahrheit ausgerichteten Grundrechtsschutz? Und an welche Grenzen stößt der Gesetzgeber, wenn er – wie mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz – bestimmte Kommunikationsinhalte unterbinden möchte?
Personen

Armin Steinbach Geboren 1978; 2007 Promotion in Jura (LMU München); 2013 Promotion in Volkwirtschaftslehre (Erfurt); seit 2014 Gwilym Gibbon Fellow am Nuffield College (Oxford University); 2017 Habilitation (Bonn); seit 2017 Leiter des wirtschaftspolitischen Grundsatzreferates im Bundeswirtschaftsministerium (Berlin).