Joachim Renzikowski, Reimund Schmidt-De Caluwe
Menschenrechtliche Grenzen des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams
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Im Vorfeld und während des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 wurden mehr als 1100 Personen, die sich - zum Teil gewalttätig - an Demonstrationen beteiligt hatten, kurzzeitig festgenommen. Im Fall einer sechs Tage andauernden Inhaftierung aufgrund der gerichtlichen Anordnung von Unterbindungsgewahrsam hat der EGMR im Dezember 2011 zu Recht einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 11 EMRK angenommen. Dem polizeilichen Instrument des Unterbindungsgewahrsams sind durch die Entscheidung äußerst enge Grenzen gesetzt.