Sabine Corneloup
Migrants in Transit or Under Temporary Protection
Veröffentlicht auf Englisch.
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Migranten auf der Durchreise oder unter vorübergehendem Schutz: Wie kann das internationale Privatrecht mit vorläufiger Anwesenheit umgehen? - Immer mehr Migranten halten sich bloß vorläufig im Hoheitsgebiet eines anderen Staates auf, sei es, weil ihnen vorübergehender Schutz gewährt wird, bis sie in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sei es, weil die Migrationspolitik – insbesondere Externalisierungsmaßnahmen – ihnen den Zugang zum Hoheitsgebiet ihres Ziellandes verwehrt. Dies hat zur Folge, dass viele Migranten monate- oder sogar jahrelang in Transitländern an den Außengrenzen Europas festsitzen, bis sie ihren Weg fortsetzen können. Ihre provisorische Anwesenheit, die ursprünglich vorübergehend und kurzfristig sein sollte, wird oft auf unbestimmte Zeit verlängert. In der Zwischenzeit geht das Leben weiter: Kinder werden geboren, Paare heiraten und lassen sich scheiden, es kommt zu Kindesentführungen durch die Eltern usw. Wie kann das internationale Privatrecht mit solchen Situationen umgehen? Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die vorschreibt, dass sich der persönliche Status von Flüchtlingen nach dem Recht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes richtet, bietet keine Antwort auf alle Schwierigkeiten. In diesem Aufsatz werden die Anknüpfungspunkte des internationalen Privatrechts, wie Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und bloße Anwesenheit, untersucht und ihre Eignung für Migranten, die unterwegs sind oder vorübergehenden Schutz genießen, bewertet.