Rechtswissenschaft

Heike Schweitzer

Missbrauch von Marktmacht durch Datenzugriff: Kartellrechtliche Vorgaben für den Umgang digitaler Plattformen mit Nutzerdaten

Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss v. 23. 6. 2020 – KVR 69/19 – Facebook

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 1, S. 16-27 (12)
Publiziert 03.01.2022

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Anbieter digitaler Dienste greifen häufig auf Nutzerverhaltensdaten zu und verarbeiten diese für über die Diensteerbringung hinausgehende Zwecke. Der Austausch »Dienste gegen Daten« ist ökonomisch als »Datenprimärmarkt« beschrieben worden. Im Zivilrecht wird von »Daten als Entgelt« gesprochen. Aus Nutzersicht hat der Datenzugriff aber nicht dieselbe Wirkung wie ein monetärer Preis. In vermachteten Märkten wird eine Steuerung des Datenzugriffs durch die Präferenzen der Nutzer illusorisch, weil es an Ausweichmöglichkeiten fehlt. Das Bundeskartellamt und der BGH haben im Facebook-Verfahren versucht, das kartellrechtliche Missbrauchsverbot für die Gewährleistung von Wahlmöglichkeiten zwischen datensparsamen und datenreichen Diensteangeboten zu aktivieren. Der Beitrag lotet die Möglichkeiten und Grenzen des Kartellrechts und seine Beziehungen zum Datenschutzrecht aus.
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