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Cover von: Morde anderswo, aber nicht mehr bei uns
Ingeborg Puppe

Morde anderswo, aber nicht mehr bei uns

Rubrik: Anmerkung: Strafrecht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 8, S. 359-364 (6)
Publiziert 17.04.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0113
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  • 10.1628/jz-2023-0113
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Beschreibung
Über den Fall des Krankenpflegers N.H., der in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst mindestens 87 Patienten getötet hatte, ist (selbstverständlich) bundesweit in allen Medien berichtet worden. Weniger Aufsehen hat das Folgeverfahren erregt, an dessen Ende das OLG Oldenburg die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Vorgesetzte des Krankenpflegers bestätigt hat, die – trotz des Wissens um die Taten des N.H. (so die Annahme des OLG sowie zuvor des LG Oldenburg) – diesem ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt haben, mit dem er sich bei der Klinik in Delmenhorst beworben hat. Ingeborg Puppe widerspricht den zentralen Aspekten der Begründung, auf die das OLG seine Entscheidung stützt.