Beate Gsell
Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers
Veröffentlicht auf Englisch.
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- 10.1628/002268811797906383
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Der BGH (JZ 2011, 1015, in diesem Heft) bestimmt im Fall der Nacherfüllung infolge eines Sachmangels den Erfüllungsort eigenständig und abweichend vom ursprünglich gegebenen. Dem ist in der Sache sowohl grundsätzlich wie auch hinsichtlich der vorgenommenen Fallgruppenbildung zu widersprechen. Auch aufgrund seiner eigenen Prämissen hätte der BGH die Sache dem EuGH vorlegen müssen.