Rechtswissenschaft

Andreas Ruster

Nachhaltigkeit im Sachenrecht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 22, S. 1106-1111 (6)
Publiziert 11.11.2021

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Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und längst in vielen Bereichen der Rechtswissenschaften angelangt. Bislang wenig ergründet ist jedoch das öffentlich-privatrechtliche Konfliktfeld zwischen Nachhaltigkeit und Sachenrecht, insbesondere Eigentumsrecht. Der Widerspruch zwischen dem individuell zugewiesenen absoluten Herrschaftsrecht und dem selbstbeschränkenden Streben nach intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit liegt auf der Hand, weshalb mitunter Rufe nach einer Abkehr von dem das Privatrecht prägenden liberalen Eigentumsbegriff laut geworden sind. Die Rückkoppelung der Diskussion an die existierenden gesetzlichen Vorschriften und eine Ergründung konkreten legislatorischen Potentials zeigt, dass eine Integration von Eigentum und Nachhaltigkeit ohne Systembruch innerhalb des tradierten Rahmens möglich ist.
Personen

Andreas Ruster Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Berlin (Erste juristische Prüfung), Paris (maîtrise en droit) und London (LL.M.); 2015 Promotion in Berlin; seit 2014 Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.