Cover von: Nachrichtendienste und Telekommunikationsüberwachung - Neuordnung der Ersatzkontrolle gemäß Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 GG
Lutz Friedrich

Nachrichtendienste und Telekommunikationsüberwachung - Neuordnung der Ersatzkontrolle gemäß Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 GG

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 80 (2025) / Heft 9, S. 403-413 (11)
Publiziert 24.04.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0107
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Beschreibung
Mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 hat der Erste Senat des BVerfG die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung im Bereich von Cybergefahren teilweise für verfassungswidrig erklärt. Erstmals äußert das Gericht in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an der Ausgestaltung der G 10-Kommission: Diese werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine wirksame, gerichtsäquivalente Ersatzkontrolle nach Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nicht gerecht. Der Beschluss gibt, obwohl er sich nur auf strategische G 10-Maßnahmen des BND bezieht, Anlass zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit und zur Neuordnung der Kontrolle nachrichtendienstlicher Telekommunikationsüberwachung.