Sandra Hadrowicz
Natural Restitution in a Comparative Legal Perspective
Veröffentlicht auf Englisch.
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Die Naturalrestitution in rechtsvergleichender Perspektive– Ein unterschätztes Rechtsmittel oder ein überflüssiges Relikt? In zahlreichen Rechtsordnungen ist die Naturalrestitution eine von mehreren statthaften Methoden zur Beseitigung eines Schadens. Diese Form der Entschädigung kommt in der Praxis allerdings viel seltener zum Einsatz als die Entschädigung in Geld. Während die Geldentschädigung in den großen Rechtsordnungen allgemein anerkannt wird, ist die Sachlage bei der Naturalrestitution vielschichtiger. In einigen Ländern (z. B. in England, Frankreich und den Niederlanden) wird die Naturalrestitution nur ausnahmsweise, in besonderen Fällen angewandt. In anderen Ländern (z. B. in Polen) machen Geschädigte von ihrem diesbezüglichen Wahlrecht nur sehr selten Gebrauch. Interessant ist, dass die Naturalrestitution in Rechtsordnungen, in denen sie theoretisch das Grundprinzip darstellt (etwa in Deutschland, Österreich, Portugal und Spanien), von den Gerichten tatsächlich nur relativ selten angewendet wird. Es stellt sich also die Frage: Ist die Naturalrestitution ein von den Gerichten und den Opfern unterbewertetes oder gar vergessenes Mittel der Wiedergutmachung? Oder ist sie vielmehr als ein veraltetes oder überflüssiges Element des Schadensrechts anzusehen?