Thomas Weigend, Elisa Hoven
»Nein heißt Nein« – und viele Fragen offen Zur Neugestaltung der Strafbarkeit sexueller Übergriffe
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Mit der Neugestaltung von § 177 StGB hat der Gesetzgeber den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auf eine neue Grundlage gestellt. Dass durch die Umsetzung des Mottos »Nein heißt Nein« viel für den Schutz gegen sexuelle Übergriffe gewonnen ist, muss allerdings bezweifelt werden. Jedenfalls sind dem Gesetzgeber bei der Umsetzung des gewählten Modells, insbesondere bei der Formulierung der neuen §§ 184i und 184j StGB, erhebliche handwerkliche Fehler unterlaufen, welche die Anwendung des neuen Rechts erschweren werden.