Jörg Reinbothe
Neue Entwicklungen in der EU-Urheberrechtspolitik
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cquis communautaire zunehmend kontrovers diskutiert. Aus Brüssel ist zu hören, das Urheberrecht passe nicht ins digitale Zeitalter und zum geänderten Verbraucherverhalten, der urheberrechtliche Binnenmarkt sei weitgehend fragmentiert, und eine Reform und eine Modernisierung des Urheberrechts seien damit überfällig. Die gegenwärtige Europäische Kommission unter ihrem Präsidenten Jean-Claude Juncker sieht das Urheberrecht offenbar als Teil ihrer digitalen Agenda. Sie hat es nun auch organisatorisch in die dafür zuständige Generaldirektion eingegliedert und will Gesetzgebungsvorschläge vor Ende des Jahres 2015 vorlegen. Auch im Europäischen Parlament ist die Meinungsbildung in vollem Gange. Inhaltlich geht es vor allem um (1) Schranken und Ausnahmen und (2) Portabilität und »Geoblocking«; aber zur Diskussion stehen auch (3) Vergütungsregeln für private Vervielfältigungen und (4) die Schaffung eines EU Copyright Code. Noch ist nur schwer abzusehen, wohin die Reise geht. In jedem Fall sollte der EU-Gesetzgeber behutsam vorgehen, und er muss fundamentale Grundsätze der Urheberrechtsgesetzgebung beachten. Vor allem gilt es, (1) Rechtsinhabern einen angemessenen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke und Leistungen sicherzustellen; (2) vertraglichen Regelungen Vorrang zu geben und nur im Falle eines Marktversagens gesetzlich einzugreifen; (3) die Vorgaben des internationalen Rechts zu beachten; und das alles (4) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität.