Ines Gillich
Neuere Tendenzen in der Rechtsprechung zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
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- 10.1628/jz-2021-0297
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Die Kontrolle der Nachrichtendienste bewegt sich im Spannungsfeld zwischen exekutivem Geheimschutz und der grundsätzlich auf Öffentlichkeit ausgerichteten Kontrolle durch das Parlament. In der jüngsten Entscheidung vom 16. 12. 2020 stellt das BVerfG (JZ 2021, 837, in diesem Heft) den Funktionsschutz der Nachrichtendienste über das parlamentarische Informations- und Untersuchungsrecht, wenn die Befürchtung im Raum steht, dass eine V-Person, der eine Zusage der vertraulichen Behandlung ihrer Identität gemacht worden ist, subjektiv einen Bruch dieser Zusage vermutet und deshalb als nachrichtendienstliches Mittel künftig wegfällt.