Stefan Korioth
Not im Jahrestakt – Verschuldung mit der Schuldenbremse
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Soziales, Personal, Schuldendienst, Klimaprojekte, Verteidigung, Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, andere Krisen, Infrastruktur – mit Steuereinnahmen allein sind die ausufernden Staatsaufgaben nicht zu finanzieren. Dem Ausweichen in die Notlagenverschuldung und in Sondervermögen zieht das BVerfG jetzt Grenzen. Stefan Korioth unterzieht die Begründung einer kritischen Würdigung. Nicht zuletzt zeigten sich in der Entscheidung die konzeptionellen Schwächen der Schuldenregeln.