Andreas Sesing-Wagenpfeil
Nutzungsherrschaft als Gegenstand des Verbreitungsrechts
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- 10.1628/zge-2022-0012
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hält die Entscheidung auch, wie es bei richtungsweisenden Judikaten durchaus üblich ist, noch eine kleine und bislang nur vereinzelt beachtete Hintertür. Deren Durchschreiten erfordert freilich eine dogmatische Eintrittskarte in Form eines stimmigen Gesamtkonzepts, um die elektronische Übertragung digitaler Inhalte als Verbreitung einordnen zu können. Der nachfolgende Beitrag, der auf der Dissertation des Verfassers beruht, skizziert hierfür eine Blaupause: Das Konzept, die faktische Nutzungsherrschaft über ein Werkexemplar als maßgeblichen Verbreitungsgegenstand anzusehen, erscheint vielversprechend, um mithilfe einer für sämtliche Schutzgegenstände einheitlichen Auslegung von Verbreitungsrecht und Erschöpfungsgrundsatz zu interessengerechten Ergebnissen für digitale Gebrauchtmärkte zu gelangen.